Meine Teilpension
Seit 1. Jänner 2026 können Menschen bei allen Pensionsarten einen Teil der Pension bekommen und gleichzeitig weniger weiterarbeiten. Teilpension heißt, dass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil Ihrer Pension bekommen. Der andere Teil der Pension bleibt am Pensionskonto und wächst weiter. Der frühestmögliche Zeitpunkt, Teilpension zu nehmen, ist jener Tag, ab dem Sie einen Anspruch auf eine Pension haben.
Das gilt für:
- Schwerarbeitspensionen
- Langzeitversicherten-Pension (Hacklerregelung)
- Korridorpensionen
- Alterspensionen
Bitte nehmen Sie bei der Eingabe die Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt zur Hand. Dort finden Sie zusammengefasst alle relevanten Daten.