Icon Lohnzettel

Meine Teilpension

Seit 1. Jänner 2026 können Menschen bei allen Pensionsarten einen Teil der Pension bekommen und gleichzeitig weniger weiterarbeiten. Teilpension heißt, dass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil Ihrer Pension bekommen. Der andere Teil der Pension bleibt am Pensionskonto und wächst weiter. Der frühestmögliche Zeitpunkt, Teilpension zu nehmen, ist jener Tag, ab dem Sie einen Anspruch auf eine Pension haben.

Das gilt für:

  • Schwerarbeitspensionen
  • Langzeitversicherten-Pension (Hacklerregelung)
  • Korridorpensionen
  • Alterspensionen

Bitte nehmen Sie bei der Eingabe die Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt zur Hand. Dort finden Sie zusammengefasst alle relevanten Daten.

Teilpensionsrechner

Bei langer Versicherungsdauer. Das frühestmögliche Alter und die notwendigen Versicherungszeiten werden seit 01.01.2026 schrittweise angehoben.

Die reguläre gesetzliche Pension, die Sie nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters erhalten.

Möglich ab 60 Jahren mit 540 Versicherungsmonaten und mindestens 120 Schwerarbeits-monaten.

„Hacklerregelung“. Möglich ab dem 62. Lebensjahr mit mindestens 540 Versicherungsmonaten. Für Frauen ab Jahrgang 1966.

HINWEIS: Wenn Sie Ihre voraussichtliche Pensionshöhe zum Stichtag nicht wissen, können Sie sich das von Ihrer PVA vorausberechnen lassen. Sie können – wenn Sie Ihre Pensionskontoinfo zur Hand haben – die voraussichtliche Pensionshöhe auch mit dem Pensionsrechner der AK berechnen.